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   OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 478/09   

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https://dejure.org/2009,20498
OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 478/09 (https://dejure.org/2009,20498)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2009 - 3 B 478/09 (https://dejure.org/2009,20498)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2009 - 3 B 478/09 (https://dejure.org/2009,20498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25 Abs. 5, § 60a Abs. 2
    Eheschließung; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; de-facto Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Ermöglichung eines einstweiligen Aufenthalts in der Bundesrepublik für einen mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 60a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Ermöglichung eines einstweiligen Aufenthalts in der Bundesrepublik für einen mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 478/09
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, InfAuslR 2006, 320).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 478/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gewährt Art. 6 Abs. 1 GG zwar unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, AuAS 2000, 43; BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, NVwZ 1998, 748 m. w. N.), enthält jedoch die wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 478/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts gewährt Art. 6 Abs. 1 GG zwar unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, AuAS 2000, 43; BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, NVwZ 1998, 748 m. w. N.), enthält jedoch die wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • OVG Sachsen, 23.09.2010 - 3 B 556/09

    Rechtsschutzbedürfnis bei freiwilliger Ausreise, "de-facto-Vater",

    Vorliegend bedarf es keiner Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die geschilderte Beziehung zwischen dem Antragsteller und der Tochter, mit der er gemäß § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht begründet hat, unter den Schutz des Art. 6 GG fällt (hierzu jüngst SächsOVG, Beschl. v. 23.11.2009 - 3 B 478/09 -, zit. nach juris), weil jedenfalls für eine solche Gefährdung des Kindeswohls hier nichts vorgetragen ist.
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